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Gesten, die Ärger machen

Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden – und manchmal droht sogar Haft

» Was für ein Macho.« Sandra Heeg tippt sich mit dem Finger an die Stirn. Ein Pkw-Fahrer hat sich knapp vor ihr von der rechten auf die linke Spur gedrängelt – ohne zu blinken, ohne sich umzusehen. Ein Auffahrunfall lässt sich nicht mehr ver­hindern. Beim anschließenden Disput geht es weiter. »Bist du zu dumm zum Brem­sen?«, revanchiert sich der Drängler für das Vogel-Zeigen. »Du kannst mich mal«, pöbelt die Frau zurück. Ein Wort führt zum nächsten, und schon liegen sich die beiden verbal schwer in den Haaren.

Keine Seltenheit auf Deutsch­lands Straßen. Da genügt oft ein kleiner Anlass, und schon rasten die Beteiligten aus. Beleidigungen sind keine Kavaliers­delikte, sagt die Rechtsprechung. Wer einen anderen beleidigt, absichtlich kränkt oder sich verächtlich äußert, begeht eine Straftat (§ 185 StGB), die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Sind Tätlichkeiten im Spiel, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Missachtete Vorfahrt, Drängeln oder Schneiden – da verliert so mancher seine Gelassenheit. Wenn sich zwei wütende Verkehrsteilnehmer dann beschimpfen, hat es der Richter nicht leicht.

Haben bei­de Streithähne ordentlich ausgeteilt, ist es auch mit der Verurteilung schwierig. Wel­che Beleidigung ist schlimmer? Wenn bei­de Glück haben, wird das Verfahren sogar eingestellt. Ein Stänkerer, der jemanden einseitig beschimpft und beleidigt hat, kann auf solche Milde nicht hoffen. Wenn er von der gegnerischen Seite angezeigt wird, muss er sich dafür verantworten. Im besten Fall kommt er mit der Zahlung ei­ner Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation davon, im schlechtesten kassiert er eine Verurteilung.

Besonders streng werden laut ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe herab­setzende Äußerungen gegenüber Polizisten, Hilfspolizisten und Politessen verfolgt. Denn die Beleidigung trifft hier nicht nur die Person, sondern auch den Vertreter des Staates. Deshalb erstattet der Ordnungshü­ter meist gemeinsam mit seinem Dienstherrn Anzeige. Bei einer Verurteilung kann das teuer werden (siehe Tabelle). Selbst indi­rekte Verspottungen wie »Am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen« muss sich kein Beamter gefallen lassen. 1600 Euro kostet das.

Hier geht es zur Übersicht der Geldstrafen. mehr...

Was viele nicht wissen: Neben einem Eintrag im Bundeszentralregister wird eine Verurteilung auch im Verkehrszentralregister vermerkt und mit fünf Punkten in Flensburg geahndet. Eine der häufigsten Kränkungen ist der ge­streckte Mittelfinger (Stinkefinger). Kleine Geste, großer Ärger: Zu 4000 Euro Strafe wurde ein Autofahrer deshalb verurteilt. Das gleiche Zeichen kostete einen anderen Rowdy nur 600 Euro. Unterschiedliche Beträge für dasselbe Vergehen? Die Höhe der Geldstrafe hängt vom Monatseinkommen und der konkreten Beleidigungssituation ab. Normal sind 10 bis 30 Ta­gessätze; ein Tagessatz ist der 30. Teil eines Monatsnettogehalts.

Teuer wurde es ebenfalls für ei­nen Autofahrer, der den Mittelfinger gegen eine Videokamera erhob, die unter einer Brücke zu Ab­standsmessungen installiert war. Obwohl die Beamten nicht sichtbar – aber eben vor Ort – waren, wertete das Gericht die Geste als »vulgäre Kundgabe seiner Missachtung gegenüber den befassten Amtspersonen«. Die Stra­fe: 30 Tagessätze à 40 Euro – macht zusammen 1200 Euro.

»Ein dickes Fell muss man manchmal schon haben«, sagt Martin Cornils von der Verkehrspolizei in München. Er weiß, was auf der Straße los ist. »Ich wurde einmal als A...loch beschimpft. Allerdings war der Mann so betrunken, der war allein mit der Strafe für seine Trunkenheitsfahrt bedient.« Auf eine zusätz­liche Anzeige hat Martin Cornils in diesem Fall verzichtet.

Polizeibeamte werden eigens für den Umgang mit aggressiven Verkehrsteilnehmern geschult. »Wir ver­suchen grundsätzlich höflich zu bleiben und Span­nungen abzubauen. Es wird auch nicht jede kleine Beleidigung sofort angezeigt. Wer aber gar nicht einsichtig ist, kommt um die Anzeige nicht herum«, so Cornils. Mit den teilweise hohen Geldbeträgen hätte der ein oder andere Hitzkopf sicher Besseres anfangen können. Beim Streit auf der Straße kom­men viele gar nicht auf die Idee, dass auch ein einfaches Mittel hätte helfen können, eine Verurteilung zu ver­hindern: eine simple Entschuldigung.

Mussten Sie auch schon mal zahlen? Schreiben Sie uns unter dem Kennwort Beleidigungen. redaktion@adac.de

(EKO)
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