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Kindersicherung im Fahrzeug

Vorsicht: Airbag!

Kindersicherung im Fahrzeug
Kinder vorne platzieren - warum nicht? Den Kleinen gefällts und man hat sie besser im Blickwinkel. Auf jeden Fall sicherer ist aber entsprechend den Unfallstatistiken die Rücksitzbank. Zudem können fahrzeugspezifische Airbagausrüstungen und Vorgaben des Fahrzeugherstellers dazu führen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Beifahrerplatz für Kinder tabu ist. Der ADAC sagt Ihnen hier was Sie zum Thema Kindersicherung und Airbag wissen müssen!


Wenn der Airbag auslöst Seitenairbag
Kindersitz vorwärtsgerichtet Kindersitz rückwärtsgerichtet (''Reboard'')
Deaktivierung durch Werkstatt Automatische Abschaltung
Abschaltmöglichkeit durch Fahrer




Wenn der Airbag auslöst

Der Airbag - zusammen mit   dem Sicherheitsgurt - eine unschlagbare Kombination der Insassensicherheit. Um seine Aufgabe wirkungsvoll zu erfüllen, muss er sich innerhalb von Millisekunden entfalten, was Aufblasgeschwindigkeiten um die 200 km/h erfordert. Somit ist klar: "Schmusekissen" ist er keines, Passagiere, die nicht die übliche Erwachsenen-Sitzposition eingenommen haben, also ungünstig im Aufblasbereich positioniert sind, können mit hoher Energie "angeschossen" werden. Dies gilt ganz besonders für rückwärtsgerichtete Babyschalen, die mit ihrer Rückenlehne zwangsläufig in den Aufblasbereich des besonders großvolumigen Beifahrerairbags hineinragen.
Ein sehr bewusster Umgang mit Kindersitzen auf dem Beifahrerplatz ist also angesagt. Worauf man achten muss, steht in den folgenden Kapiteln. Ganz wichtig ist aber auch die Fahrzeug-Bedienungsanleitung, da die Fahrzeughersteller unterschiedliche "Philisophien" vertreten und auch je nach Modell und Baujahr unterschiedliche Voraussetzungen gelten können.


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Seitenairbag

Die Schutzwirkung von Seitenairbags ist grundsätzlich positiv zu sehen, dies gilt auch für Kinder in Kindersitzen. Speziell für Kinder ist aber wichtig, dass sie, z.B. beim Schlafen den Kopf nicht gegen die Tür bzw. die Türscheibe lehnen. Der Kopf könnte durch den sich aufblasenden Seitenairbag ungünstig getroffen werden. Deshalb gilt hier die Regel, auf eine aufrechte Sitzposition im Kindersitz zu achten. Unterstützen lässt sich dies durch Rückenstützen mit Ruheposition und spezielle Schlafkissen (z.B. Firma Sandini).


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Kindersitz vorwärtsgerichtet

Die Installation eines Kindersitzes in Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz wird nur von einigen Fahrzeugherstellern gestattet. Voraussetzung: Der Beifahrersitz wird in die hinterste Position geschoben (größtmöglicher Abstand zum Airbag. Eine eindeutige Aussage hierzu liefert wieder die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs!
Aufpassen! Bei aktivem Beifahrer-Airbag nicht erlaubt z.B. in Modellen von BMW, Chrysler, Citroen, Daewoo, Hyundai, Jaguar, Nissan, Opel, Porsche, Rover, Saab, Seat, Subaru, Suzuki, Volvo!

ADAC-Beurteilung: Nur in Ausnahmefällen, sofern überhaupt gestattet, das Kind auf den den Beifahrerplatz setzen! Nutzen Sie, wenn immer möglich, die Rücksitzbank!


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Kindersitz rückwärtsgerichtet (''Reboard'')

Eine Babyschale, in welcher das Kind nach hinten blickt, kann vom Beifahrer-Airbag wegen der nahen Position zum Armaturenbrett äußerst ungünstig angeschossen werden! In Verbindung mit einem aktiven Airbag absolut unzulässig!   Wenn jedoch in Ausnahmefällen der Blickkontakt, z. B. zu einem Neugeborenen in der Babyschale, während der Fahrt unumgänglich ist, darf ein rückwärtsgerichtetes Kinderrückhaltesystem nur auf dem Beifahrersitz montiert werden, wenn ein vorhandener Beifahrerairbag deaktiviert ist.

Und wie wird der Airbag deaktiviert? Hierzu bieten die Fz.-Hersteller leider keine einheitlichen Massnahmen an. Grundsätzlich keinerlei Möglichkeiten gibt es übrigens bei älteren Modellen z.B. von Ford und Opel   (auch hier wieder: Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs).


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Deaktivierung durch Werkstatt

Im wesentlichen nur möglich bei früheren Modellen von VW, Audi und BMW (neue Modelle verfügen über einen Schlüsselschalter).
Eine Deaktivierung kann nur in den jeweiligen Vertragswerkstätten durchgeführt und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, zusätzlich Warnaufkleber an geeigneter Stelle im Fahrzeug. Nur sinnvoll, wenn der Beifahrerplatz ausschließlich für längere Zeit für einen Reboard-Sitz benötigt wird.

ADAC-Beurteilung: Aufwändig und kostspielig. Keine optimale Schutzwirkung mehr für Erwachsene auf dem Beifahrerplatz.


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Automatische Abschaltung
Automatische Abschaltung
Das wäre doch eine feine Sache: Kindersitz montieren, alles weitere erledigt die Fahrzeug-Elektronik. Gibt es, zumindest in bestimmten Modellen von Mercedes, Mazda, Opel, Smart und Porsche.

"Transponder" heißt hier das Zauberwort: Ein Elektronik-Bauteil im Kindersitz verständigt sich mit dem Beifahrersitz. Das für die Auslösung zuständige   Airbag-Steuergerät wird permanent informiert, ob der (Spezial-)Kindersitz montiert ist oder nicht. Außerdem informiert eine Kontrollleuchte.

ADAC-Bewertung: Die Zielrichtung stimmt, die Hersteller müssen, wie eine aktuelle Untersuchung gezeigt hat, freilich noch deutlich nachbessern. Zu kritisieren ist, dass

- Transponder-Sitze nur zu den Automodellen des jeweiligen Fahrzeugherstellers passen (der Mazda-Sitz kann mit der Elektronik im Opel nicht zuverlässig kommunizieren). Aus dem Grund gibts diese Sitze bislang nur über die Automobil-Vertragshändler.

- Kindersitze in Transponder-Version auf veralteten Sitzmodellen basieren, die permanente Weiterentwicklung der Sitz-Sicherheitstechnik ist an ihnen vorbeigegangen.

- die Kontrollleuchte des Sitzerkennungs-Systems nicht ausreichend ist, um dem Fahrer zuverlässige Informationen über Betriebsbereitschaft, korrekte Sitzmontage, Deaktivierungs-Modus zu liefern.

- Benutzungs- und Warnhinweise im Auto, insbesondere aber in den Fahrzeug-Bedienungsanleitungen noch unzureichend dargestellt sind


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Abschaltmöglichkeit durch Fahrer
Abschaltmöglichkeit durch Fahrer
Bei vielen Automodellen mittlerweile Standard: Der Fahrer kann hier selbst über die Betriebsbereitschaft des Beifahrer-Airbags entscheiden, je nach aktuellem Bedarf. Dazu muss i.d. Regel mit dem Zündschlüssel ein "Schlüsselschalter" betätigt werden, der im Handschuhfach oder rechts am Armaturenbrett sitzt.   Eine obligatorische Kontrollleuchte informiert über den Deaktivierungszustand.

ADAC-Beurteilung: Eine praktikable Lösung, die aber die volle Verantwortung des Fahrers fordert, je nachdem, wie der Beifahrerplatz besetzt ist. Negativ: Entsprechend einer aktuellen ADAC-Versuchsreihe ist die Kontrollleuchte vom Beifahrerplatz aus häufig kaum erkennbar. Und bei Renault hat man eindeutig an der falschen Stelle gespart: Der simple Drehschalter kann von jedermann allzu unkontrolliert betätigt werden, da kein Schlüssel benötigt wird.

Aufpassen bei der Fahrzeugauswahl: Schlüsselschalter gibt es nicht für alle Modelle, teilweise müssen sie beim Neuwagenkauf zusätzlich mitbestellt werden (z.B. bei Aud, BMW und Volvo). Nachrüstlösungen bieten derzeit wenige Hersteller an (z.B. Audi).


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(TET)
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