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Kindersicherung im Fahrzeug

Vorsicht: Airbag!

Kinder vorne platzieren - warum nicht? Den Kleinen gefällts und man hat sie besser im Blickwinkel. Auf jeden Fall sicherer ist aber entsprechend den Unfallstatistiken die Rücksitzbank. Zudem können fahrzeugspezifische Airbagausrüstungen und Vorgaben des Fahrzeugherstellers dazu führen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Beifahrerplatz für Kinder tabu ist. Der ADAC sagt Ihnen hier was Sie zum Thema Kindersicherung und Airbag wissen müssen!

 
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Kindersitz vorwärtsgerichtet
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Die Installation eines Kindersitzes in Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz wird nur von einigen Fahrzeugherstellern gestattet. Voraussetzung: Der Beifahrersitz wird in die hinterste Position geschoben (größtmöglicher Abstand zum Airbag. Eine eindeutige Aussage hierzu liefert wieder die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs!
Aufpassen! Bei aktivem Beifahrer-Airbag nicht erlaubt z.B. in Modellen von BMW, Chrysler, Citroen, Daewoo, Hyundai, Jaguar, Nissan, Opel, Porsche, Rover, Saab, Seat, Subaru, Suzuki, Volvo!
ADAC-Beurteilung: Nur in Ausnahmefällen, sofern überhaupt gestattet, das Kind auf den den Beifahrerplatz setzen! Nutzen Sie, wenn immer möglich, die Rücksitzbank!
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Automatische Abschaltung
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Das wäre doch eine feine Sache: Kindersitz montieren, alles weitere erledigt die Fahrzeug-Elektronik. Gibt es, zumindest in bestimmten Modellen von Mercedes, Mazda, Opel, Smart und Porsche. "Transponder" heißt hier das Zauberwort: Ein Elektronik-Bauteil im Kindersitz verständigt sich mit dem Beifahrersitz. Das für die Auslösung zuständige Airbag-Steuergerät wird permanent informiert, ob der (Spezial-)Kindersitz montiert ist oder nicht. Außerdem informiert eine Kontrollleuchte. ADAC-Bewertung: Die Zielrichtung stimmt, die Hersteller müssen, wie eine aktuelle Untersuchung gezeigt hat, freilich noch deutlich nachbessern. Zu kritisieren ist, dass
- Transponder-Sitze nur zu den Automodellen des jeweiligen Fahrzeugherstellers passen (der Mazda-Sitz kann mit der Elektronik im Opel nicht zuverlässig kommunizieren). Aus dem Grund gibts diese Sitze bislang nur über die Automobil-Vertragshändler.
- Kindersitze in Transponder-Version auf veralteten Sitzmodellen basieren, die permanente Weiterentwicklung der Sitz-Sicherheitstechnik ist an ihnen vorbeigegangen.
- die Kontrollleuchte des Sitzerkennungs-Systems nicht ausreichend ist, um dem Fahrer zuverlässige Informationen über Betriebsbereitschaft, korrekte Sitzmontage, Deaktivierungs-Modus zu liefern. - Benutzungs- und Warnhinweise im Auto, insbesondere aber in den Fahrzeug-Bedienungsanleitungen noch unzureichend dargestellt sind
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Abschaltmöglichkeit durch Fahrer
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Bei vielen Automodellen mittlerweile Standard: Der Fahrer kann hier selbst über die Betriebsbereitschaft des Beifahrer-Airbags entscheiden, je nach aktuellem Bedarf. Dazu muss i.d. Regel mit dem Zündschlüssel ein "Schlüsselschalter" betätigt werden, der im Handschuhfach oder rechts am Armaturenbrett sitzt. Eine obligatorische Kontrollleuchte informiert über den Deaktivierungszustand.
ADAC-Beurteilung: Eine praktikable Lösung, die aber die volle Verantwortung des Fahrers fordert, je nachdem, wie der Beifahrerplatz besetzt ist. Negativ: Entsprechend einer aktuellen ADAC-Versuchsreihe ist die Kontrollleuchte vom Beifahrerplatz aus häufig kaum erkennbar. Und bei Renault hat man eindeutig an der falschen Stelle gespart: Der simple Drehschalter kann von jedermann allzu unkontrolliert betätigt werden, da kein Schlüssel benötigt wird.
Aufpassen bei der Fahrzeugauswahl: Schlüsselschalter gibt es nicht für alle Modelle, teilweise müssen sie beim Neuwagenkauf zusätzlich mitbestellt werden (z.B. bei Aud, BMW und Volvo). Nachrüstlösungen bieten derzeit wenige Hersteller an (z.B. Audi).
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