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 Home > Verkehr > Sicher unterwegs > Kinder im Auto > Aus für alte Kindersitze

Kindersitze und Prüfnormen

Das Aus für ganz alte Kindersitze

Auch Kindersitze haben neuerdings ein „Verfalldatum“: Beginnt die Prüfnummer auf dem am Sitz angebrachten Prüfsiegel mit „01“ oder „02“, dann dürfen sie seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Unser Foto zeigt so einen Sitzerhöher alter Machart, wie er noch häufig in Gebrauch ist. Woran man kritische Sitze erkennt und was sich hinter den Prüfnormen verbirgt, haben wir hier zusammengestellt. Aktuell: Sitze der Prüfnorm 44-03 dürfen auch weiterhin vertrieben und benutzt werden.
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Prüfsiegel am Kindersitz
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Klick auf "Vergrößern": Das Prüfsiegel Punkt für Punkt erklärt Wer sich seinen Kindersitz schon einmal näher angeschaut hat, dem ist sicher der Aufkleber oder Aufnäher mit dem großen „E“ im Kreis und dem deutlichen Aufdruck „ECE R 44“ aufgefallen. Dahinter verbirgt sich eine Typprüfung – der Sitz muss spezielle sicherheitsrelevante Eigenschaften erfüllen. Ohne diesen Europa einheitlichen Prüfnachweis darf ein Sitz weder verkauft noch verwendet werden. Welcher Prüfnorm der Sitz entspricht, steht in der Zeile unterhalb des „E“ im Kreis (nicht zu Verwechseln mit der kleinen Ziffer neben dem „E“ – diese ist für den Nutzer ohne Belang!) . Die Prüfziffern-Folge beginnt in unserem Beispiel mit „04“, womit die Erfüllung der (aktuellen) ECE R 44-04 bestätigt wird. Die kleine Ziffer unmittelbar am „E“ weist lediglich auf den EU-Staat hin, in welchem die Prüfung stattgefunden hatte (die „1“ steht z.B. für Deutschland). Auch wenn das Prüfsiegel nicht immer exakt so aussieht wie unser Beispiel (manche Angaben sind nicht obligatorisch, teilweise sind zusätzlich auch Hersteller interne Ziffernfolgen mit dabei): Worauf es alleine ankommt, weist der Pfeil hin.
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Das Aus für Kindersitz-Oldtimer
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Sitze, deren Prüfnummer (s. Grafik) mit 01 oder 02 beginnt, sind vor mindestens 13 Jahren auf den Markt gekommen. Somit sind sie weit entfernt von aktuellen Sicherheitsstandards – abgesehen davon, dass mehrjähriger Einsatz und Materialalterung ihre Spuren hinterlassen haben. Alleine aus diesem Grund sollten sie schon nicht mehr verwendet werden. Letztendlich ist der Einsatz von Exemplaren mit veralteter Prüfnummer nunmehr tabu (fixiert im § 21 StVO). Um Missverständnisse auszuräumen: Einfache ""Sitzerhöher" ohne Rückenstütze (Gew.-Klasse III, 15-36 kg) fallen nicht generell unter das Nutzungs-Verbot - einfach deshalb, weil es sie auch mit 03-er und 04-er Prüfnorm gab und gibt. Auch wenn sie gesetzlich weiter verwendbar sind: Wir raten von solchen Sitzerhöhern ohne Rücken- und Kopfabstützung ab, da die Schutzwirkung bei einem Seitenaufprall gegen Null geht und die Kinder zudem beim Schlafen aus dem Gurt fallen können.
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Prüfzeichen 01 und 02
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Die ECE R 44-01 startete Anfang der 90er Jahre: Mit Einführung der generellen Kindersicherungspflicht durften nur noch Sitze mit Prüfnachweis verkauft und verwendet werden – gefolgt von der 44-02. Nachdem das Schutzpotenzial dieser Sitze weitab vom heutigen Standard ist, dürfen sie seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Vereinzelt sieht man aus dieser Dekade insbesondere noch alte, einfache „Sitzerhöher“ ohne Gurtführungen und ohne Rücken –bzw. Kopfstütze. Diese, aber natürlich auch veraltete Babyschalen und Sitze mit Hosenträgergurten, soweit die Prüfnummer mit 01 oder 02 beginnt, gehören also umgehend entsorgt. Dies gilt auch für sogenannte „Gurtmanschetten“, welche den Becken –und Schultergurt im Bauchbereich des Kindes zusammenführen. Im Fall einer Kontrolle droht übrigens ein Verwarnungsgeld von 30 Euro.
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Integrierte Kindersitze mit Norm 01 und 02
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Mit betroffen: In die Rücksitze „integrierte“ Kindersitze, die von einigen Fahrzeugherstellern beim Neuwagen gegen Aufpreis angeboten wurden. Einige Fahrzeughersteller klären derzeit anhand von Nachprüfungen, ob diese nicht doch die ECE 44-03 erfüllen. Darüber kann dann eine schriftliche Bestätigung ausgestellt werden. Bereits erhältlich ist derartiges z.B. für diese (älteren) Modelle von Mercedes A-Klasse (W 168 / W 169) C-Klasse (W 202 / W 203) E-Klasse (W 210 / W 211) S-Klasse (W 220) Grundsätzlich empfehlen wir, hierzu die jeweilige Kundendienst-Abteilung der Fahrzeughersteller direkt anzusprechen.
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Prüfzeichen 04
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Der Übergang zur ECE R 44-04 im Jahr 2006 brachte nur insofern eine Änderung, als die Hersteller anhand von Stichproben die Einhaltung der geforderten Sicherheits- und Qualitätsstandards häufiger nachweisen müssen. Renommierte Sitzhersteller verfahren aber bereits seit Jahren so. Bei einer Neuanschaffung sollte man also auf die „04“ achten.
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