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Home > Verkehr > Sicher unterwegs > Kinder im Auto > Aus für alte Kindersitze

Kindersitze und Prüfnormen

Das Aus für ganz alte Kindersitze

Kindersitze und Prüfnormen
Auch Kindersitze haben neuerdings ein „Verfalldatum“: Beginnt die Prüfnummer auf dem am Sitz angebrachten Prüfsiegel mit „01“ oder „02“, dann dürfen sie seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Unser Foto zeigt so einen Sitzerhöher alter Machart, wie er noch häufig in Gebrauch ist. Woran man kritische Sitze  erkennt und was sich hinter den Prüfnormen verbirgt, haben wir hier zusammengestellt. 

 

Aktuell:  Sitze der Prüfnorm 44-03 dürfen auch weiterhin vertrieben und benutzt werden.


Prüfsiegel am Kindersitz Das Aus für Kindersitz-Oldtimer
Prüfzeichen 01 und 02 Integrierte Kindersitze mit Norm 01 und 02
Prüfzeichen 03 Prüfzeichen 04
ADAC Testverfahren




Prüfsiegel am Kindersitz
Prüfsiegel am Kindersitz
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Klick auf "Vergrößern": Das Prüfsiegel Punkt für Punkt erklärt

Wer sich seinen Kindersitz schon einmal näher angeschaut hat, dem ist sicher der Aufkleber oder Aufnäher mit dem großen „E“ im Kreis und dem deutlichen Aufdruck „ECE R 44“ aufgefallen. Dahinter verbirgt sich eine Typprüfung – der Sitz muss spezielle sicherheitsrelevante Eigenschaften erfüllen. Ohne diesen Europa einheitlichen Prüfnachweis darf ein Sitz weder verkauft noch verwendet werden. Welcher Prüfnorm der Sitz entspricht, steht in der Zeile unterhalb des „E“ im Kreis (nicht zu Verwechseln mit der kleinen Ziffer neben dem „E“ – diese ist für den Nutzer ohne Belang!) .

Die Prüfziffern-Folge beginnt in unserem Beispiel mit „04“, womit die Erfüllung der (aktuellen) ECE R 44-04 bestätigt wird. Die kleine Ziffer unmittelbar am „E“ weist lediglich auf den EU-Staat hin, in welchem die Prüfung stattgefunden hatte (die „1“ steht z.B. für Deutschland).

Auch wenn das Prüfsiegel nicht immer exakt so aussieht wie unser Beispiel (manche Angaben sind nicht obligatorisch, teilweise sind zusätzlich auch Hersteller interne Ziffernfolgen mit dabei): Worauf es alleine ankommt, weist der Pfeil hin.

 


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Das Aus für Kindersitz-Oldtimer
Sitze, deren Prüfnummer (s. Grafik) mit 01 oder 02 beginnt, sind vor mindestens 13 Jahren auf den Markt gekommen. Somit sind sie weit entfernt von aktuellen Sicherheitsstandards – abgesehen davon, dass mehrjähriger Einsatz und Materialalterung ihre Spuren hinterlassen haben. Alleine aus diesem Grund sollten sie schon nicht mehr verwendet werden. Letztendlich ist der Einsatz von Exemplaren mit veralteter Prüfnummer nunmehr  tabu (fixiert im § 21 StVO).

Um Missverständnisse auszuräumen: Einfache ""Sitzerhöher" ohne Rückenstütze (Gew.-Klasse III, 15-36 kg) fallen nicht generell unter das Nutzungs-Verbot - einfach deshalb, weil es sie auch mit 03-er und 04-er Prüfnorm gab und gibt.

Auch wenn sie gesetzlich weiter verwendbar sind: Wir raten von solchen Sitzerhöhern ohne Rücken- und Kopfabstützung ab, da die Schutzwirkung bei einem Seitenaufprall gegen Null geht und die Kinder zudem beim Schlafen aus dem Gurt fallen können.


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Prüfzeichen 01 und 02
Die ECE R 44-01 startete Anfang der 90er Jahre: Mit Einführung der generellen Kindersicherungspflicht durften nur noch Sitze mit Prüfnachweis verkauft und verwendet werden – gefolgt von der 44-02. Nachdem das Schutzpotenzial dieser Sitze weitab vom heutigen Standard ist, dürfen sie seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Vereinzelt sieht man aus dieser Dekade insbesondere noch alte, einfache „Sitzerhöher“ ohne Gurtführungen und ohne Rücken –bzw. Kopfstütze. Diese, aber natürlich auch veraltete Babyschalen und Sitze mit Hosenträgergurten, soweit die Prüfnummer mit 01 oder 02 beginnt, gehören also umgehend entsorgt. Dies gilt auch für sogenannte „Gurtmanschetten“, welche den Becken –und Schultergurt im Bauchbereich des Kindes zusammenführen. Im Fall einer Kontrolle droht  übrigens ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. 


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Integrierte Kindersitze mit Norm 01 und 02
Mit betroffen: In die Rücksitze „integrierte“ Kindersitze, die von einigen Fahrzeugherstellern beim Neuwagen gegen Aufpreis angeboten wurden.

Einige Fahrzeughersteller klären derzeit anhand von Nachprüfungen, ob diese nicht doch die ECE 44-03 erfüllen. Darüber kann dann eine schriftliche Bestätigung ausgestellt werden. Bereits erhältlich ist derartiges z.B. für diese (älteren) Modelle von Mercedes

A-Klasse (W 168 / W 169)

C-Klasse (W 202 / W 203)

E-Klasse (W 210 / W 211)

S-Klasse (W 220)

Grundsätzlich empfehlen wir, hierzu  die jeweilige Kundendienst-Abteilung der Fahrzeughersteller direkt anzusprechen.


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Prüfzeichen 03
1995 wurde die deutlich verschärfte Norm 44-03 eingeführt. Die Sitze zeichnen sich nun insbesondere aus durch:

  • Erfüllung verschärfter Anforderungen beim Frontcrash 
  • Stabiler Schrittgurt bei Modellen mit Hosenträgergurten
  • Ausgeprägte Gurtführungen insbes. für den Beckengurt, zusätzlich farblich hervorgehoben
  • Sogenannte „Gurtmanschetten“ erfüllen nicht mehr die Anforderungen der ECE R 44
  • Einführung der Gruppe 0+ (bis 13 kg), um größere Babyschalen realisieren zu können

Sitze mit Prüfzeichen 03 dürfen weiterhin ohne Einschränkung benutzt werden. Dies gilt insbesondere auch für Sitzerhöher ohne Rückenstütze. Von deren Verwendung rät der ADAC aber ausdrücklich ab, da sie bei einem Seitencrash keinerlei Schutz bieten. Im Internet kursierende Meldungen, dass Produkte mit -03 "ab 2010" (vereinzelt stößt man auch auf die Angabe: "ab 1.1.2010") nicht mehr benutzt werden dürfen, sind nicht zutreffend! Sie dürfen über den Handel sogar weiterhin vertrieben werden (die Unterschiede zur Norm -05 sind marginal, siehe folgendes Kapitel). In einigen europäischen Ländern ist der Verkauf allerdings nicht mehr zulässig.


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Prüfzeichen 04
Der Übergang zur ECE R 44-04 im Jahr 2006 brachte nur insofern eine Änderung, als die Hersteller anhand von Stichproben die Einhaltung der geforderten Sicherheits- und Qualitätsstandards häufiger nachweisen müssen. Renommierte Sitzhersteller verfahren aber bereits seit Jahren so. Bei einer Neuanschaffung sollte man also auf die „04“ achten.


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ADAC Testverfahren
Der ADAC, der zusammen mit anderen europäischen Verbraucherschutzorganisationen regelmäßig Kindersitztests auf seiner Crashanlage durchführt, legt dabei ebenfalls die aktuelle Prüfnorm ECE R 44-04 zu Grunde. Aber nicht nur das. Der extrem kritische Seitenaufprall ist nach wie vor noch nicht Bestandteil der gesetzlichen Prüfnorm – der ADAC hat deshalb ein eigenes Testverfahren entwickelt. Zusätzlich zum obligatorischen Frontal-Crashtest wird ein – eminent wichtiger – Seitenaufpralltest durchgeführt. Gerade beim Seitenaufprall kristallisieren sich in den Ergebnissen sichere und weniger sichere Modelle heraus.

Alle Ergebnisse der ADAC Kindersitztests hier sowie über die ADAC Telefonservicezentralen 0180 5 10 11 12 (0,14 €/Min Festnetz DT Telekom):


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