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Home > Recht & Rat > Verkehrsrecht > Verkehrsvorschriften Deutschland > Warnweste in Deutschland

Warnwesten in Kraftfahrzeugen in Deutschland

Informationen zur Warnwestenpflicht im Ausland finden Sie hier.


Warnwesten in gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen in Deutschland Warnwesten in Privatfahrzeugen in Deutschland
Beschaffenheit der vorgeschriebenen Warnwesten




Warnwesten in gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen in Deutschland

Das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben. Dies ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29 (vormals VGB 12 § 56) geregelt.  

Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden. 

Der Träger der Unfallversicherung gibt Auskunft darüber, ob diese Vorschrift auf ein Unternehmen und dessen Kraftfahrzeuge Anwendung findet. 


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Warnwesten in Privatfahrzeugen in Deutschland
In Deutschland gibt es keine Verpflichtung, in einem privat genutzten Kraftfahrzeug eine Warnweste mitzuführen. Es ist jedoch unabhängig davon empfehlenswert, freiwillig eine solche Weste für den Fall einer Panne oder eines Unfalls mitzuführen. Sie erhöht gerade zur Nachtzeit oder bei schlechten Sichtverhältnissen deutlich die Sicherheit.  


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Beschaffenheit der vorgeschriebenen Warnwesten
Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Warnwesten, die diese Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet. Beim Erwerb sollte auf diese Kennzeichnung geachtet werden, da teilweise noch ältere Westen im Handel sind, welche die Anforderungen der Norm EN 471 nicht erfüllen.


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(JZE)
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