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 Home > Recht & Rat > Verkehrsrecht > Verkehrsvorschriften Ausland > Europäisches Ausland > Polen

Polen



Benötige ich eine "Vollmacht", wenn ich mit einem fremden deutschen Fahrzeug unterwegs bin?
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Sollten Sie mit einem fremden Fahrzeug unterwegs sein, müssen Sie mit einer "Vollmacht" nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug mit der Genehmigung des Halters führen. Diese "Vollmacht" muss von dem Halter, der sich aus den Fahrzeugpapieren ergibt, ausgestellt sein. Eine Beglaubigung ist nicht notwendig. Die Vollmacht darf in der Landessprache des Halters ausgestellt werden. Es drohen sonst Bußgelder oder sogar die vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs.
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Muss ich auch tagsüber das Licht einschalten?
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Sie müssen auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Dies gilt ganzjährig und unabhängig von den Witterungs- und Sichtverhältnissen.
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Darf ich während der Fahrt telefonieren?
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Es besteht Handyverbot. Sie dürfen aber mit Freisprecheinrichtung telefonieren. Verstöße kosten bis zu 50 Euro.
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Muss ich einen Feuerlöscher an Bord haben?
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Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge besteht keine Pflicht, einen Feuerlöscher mitzuführen. In Fahrzeugen mit polnischem Kennzeichen muß aber ein Feuerlöscher vorhanden sein.
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Benötige ich Kindersitze?
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Sie dürfen Kinder, die kleiner als 150 cm sind, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, nur mit Kindersitzen mitnehmen. Die Sitze müssen amtlich genehmigt und für das Alter des Kindes geeignet sein. Für Fahrzeuge mit aktivem Beifahrerairbag besteht ein Verbot, sofern Sie auf dem Beifahrersitz einen Kindersitz im Reboardsystem (Blickrichtung des Kindes nach hinten) verwenden wollen.
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Wo liegt die Promille-Grenze?
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Die Promille-Grenze liegt bei 0,2 Promille.
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Darf ich ein Radarwarngerät benutzen?
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Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Sie dürfen ein Gerät an Bord haben, sofern dieses erkennbar nicht einsatzbereit ist (z.B. verpacktes Gerät). Es drohen hohe Geldbußen.
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Was muss ich bei einer Verkehrskontrolle beachten?
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Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen. Die Ordnungshüter müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Sie müssen als Betroffener bei einer Kontrolle den Fahrzeugmotor ausschalten, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung sind Sie verpflichtet, der Polizei Kfz-Schein und Führerschein auszuhändigen.
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