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Foto: Bild 18 von 34
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Bewegliche Brücke

Gefahrenzeichen, das in der StVO ab 1.09.2009 nicht mehr enthalten ist. Die Anordnung ist künftig auf besondere Gefahrenlagen beschränkt.Das Schild wird in den neuen § 39 Abs.8 StVO (Sinnbilder) übernommen.

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