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Home > Recht & Rat > KFZ-Zulassung > Reservekanister

Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern

Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern
Sie finden hier eine umfassende Zusammenstellung von Informationen rund um das Thema Reservekanister.
Vorschriften in Deutschland Vorschriften im Ausland
Vorschriften auf Fährschiffen Zollrechtliche Fragen




Vorschriften in Deutschland
Wer im Fahrzeug Kraftstoff in Reservekanistern mitnehmen will, muss in Deutschland folgendes beachten:

Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Die mitgeführte Menge muss jedoch eine Reservemenge sein. Bei Pkw sind dies etwa 20 Liter; bei Lkw wird dies bei etwa 60 Litern angenommen.

Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Im einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein.

Um eine Gefährdung für die Insassen möglichst gering zu halten , sollte der Kanister so weit wie möglich von diesen entfernt, also am besten im Kofferraum, gesichert verstaut werden.

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen !


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Vorschriften im Ausland
Nachfolgend sind die wichtigsten Reiseländer sowie die dort geltenden Bestimmungen zur Mitnahme von Reservekraftstoff aufgeführt (Höchstmengen):


Belgien

angemessene Menge (10 Liter)

Bulgarien

die Mitnahme ist verboten

Dänemark

angemessene Menge (10 Liter)

Estland

20 Liter

Frankreich

angemessene Menge (10 Liter)

Griechenland

die Mitnahme ist verboten

Italien

10 Liter

Kroatien

die Mitnahme ist verboten

Lettland

angemessene Menge (10 Liter)

Liechtenstein

25 Liter

Litauen

20 Liter

Luxemburg

die Mitnahme ist verboten

Mazedonien

20 Liter

Montenegro 5 Liter

Österreich

10 Liter

Polen

20 Liter

Portugal

10 Liter

Rumänien

die Mitnahme ist verboten

Schweiz

25 Liter

Serbien

5 Liter

Slowakei

20 Liter

Slowenien

10 Liter

Spanien

angemessene Menge (10 Liter)

Tschechien

10 Liter

Türkei

25 Liter

Ungarn

die Mitnahme ist verboten

(Angaben ohne Gewähr)

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen!


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Vorschriften auf Fährschiffen
Ein Mitnahmeverbot für Reservekraftstoff in Kanistern aus Sicherheitsgründen besteht auf Schiffen nach :

  • Großbritannien
  • Irland
  • Island
  • Zypern

Ein Verbot kann bestehen für die Mitnahme von Kraftstoff auf Fähren nach 

  • Dänemark
  • Finnland
  • Norwegen
  • Schweden

Nähere Auskünfte erteilt in diesen Fällen die zuständige Reederei.


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Zollrechtliche Fragen
Reservekraftstoff in Kanistern muss bei der Einreise in bzw. der Ausreise aus Staaten, die nicht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, verzollt werden.

Innerhalb der EU bestehen für Kraftstoff keine Zollgrenzen mehr. Bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern nach Deutschland muss aber Mineralölsteuer entrichtet werden.


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