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Home > Recht & Rat > Führerschein > Fahren im Ausland > Führerschein in den USA

Geltung deutscher Führerscheine in den USA


Deutschland ist Unterzeichnerstaat des internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.April 1926; die Vereinigten Staaten von Amerika sind diesem Abkommen jedoch nicht beigetreten. Dagegen sind die USA dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 19.September 1949 (United Nations Convention on Road Traffic) beigetreten, während Deutschland dieses nicht unterzeichnet hat und dies auch nicht zu ratifizieren beabsichtigt.

Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass deutsche Fahrerlaubnisse in den USA in rechtlicher Hinsicht lediglich geduldet werden. Die US-Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Anerkennung des deutschen Führerscheins durch die verfassungsmäßig zuständigen Behörden der amerikanischen Bundesstaaten. Diese legen im Rahmen eines eigenen Führerscheinrechts fest, ob und wie lange in dem jeweiligen Bundesstaat ein Fahrzeug mit einer ausländischen Fahrerlaubnis geführt werden darf.

Es empfiehlt sich daher dringend, dass der Inhaber eines deutschen Führerscheins – auch wenn bereits ein neuer EU-Führerschein erworben wurde - einen deutschen internationalen Führerschein bei sich führt.

Im Falle eines DDR-Führerscheins sollte dieser vor einer Reise in die USA in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Zum einen wird der DDR-Führerschein von einigen Autovermietern in den USA nicht anerkannt, zum anderen ist das Länderkürzel „DDR“ in den USA weitgehend unbekannt, so dass es unter Umständen im Rahmen einer etwaigen Kontrolle der Fahrerlaubnis durch die Polizei zu Problemen kommen kann.

Die (kostenpflichtige ca. 15 EUR) Ausstellung des internationalen Führerscheins, der drei Jahre lang gilt, erfolgt durch die zuständige Führerscheinstelle (Kreisverwaltungsbehörde/Straßenverkehrsamt). Mit dem Antrag sind der nationale Führerschein und ein Lichtbild vorzulegen.

Hinweis: Für den Erhalt eines Internationalen Führerscheins ist eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach § 6 Abs. 1 FeV, also ein Kartenführerschein mit der neuen Klasseneinteilung notwendig. Durch diesen Zwangsumtausch entstehen zusätzlich Kosten in Höhe von 24 EUR zu den für das Ausstellen des Internationalen Führerscheins ohnehin anfallenden Gebühren von 15 EUR.
(JZE)
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