 |

 Home > Auto, Motorrad & Oldtimer > Motorrad > Sicherheit > Kinder als Beifahrer

Kinder als Beifahrer
Gesetzliche Regelungen
Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad eher nebenbei: Nach § 35a Abs. 9 StVZO müssen Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein; hierfür sind nach § 61 StVZO Fußstützen und Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Fehlt ein solcher Sitz, so dürfen Kinder unter 7 Jahren nur mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder ähnliches dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können. Für verantwortungsbewusste Eltern stellt sich in erster Linie die Gewissensfrage: Kann und will ich das deutlich erhöhte Unfallrisiko akzeptieren? Auf dem Motorrad ist man allein schon durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer in hohem Maße zusätzlich gefährdet. Da nützt auch beispielsweise der per Gesetz verlangte „spezielle Sitz“ kaum etwas. 2006 verunglückten immerhin 106 Kinder unter 12 Jahren als Mitfahrer auf dem Motorrad. Falscher elterlicher Ehrgeiz ist so oder so völlig fehl am Platz. Ohne den ausdrücklichen Wunsch und Zustimmung des Kindes geht nichts – und ohne spezielle Heranführung ans Motorrad fahren ebenfalls nicht. Der kleine Sozius sollte genau wissen, was bei Kurvenfahrt in Schräglage passiert und wie er sich zu (ver-)halten hat. Wenn man sich verdeutlicht, welche „Aussicht“ für ein kleineres Kind auf dem Motorrad gegeben ist, fällt ein klares „nein“ evtl. noch leichter. Motorrad-Kindersitz
Bei Kindern, deren Füße nicht auf die Rasten reichen, ist ein spezieller Kindersitz notwendig. Von der Firma Stamatakis gibt es für Kinder bis 30 Kilogramm beispielsweise den Motorrad-Kindersitz “Scooter/Moto“. Wenige Handgriffe genügen, um ihn an den meisten Motorrädern sicher zu verzurren. Im Zubehörhandel ab 180 Euro zu bekommen. Bekleidung Nie Kinder mit einfacher Kunststoffkleidung (Ski-Anorak etc.) aufs Motorrad nehmen. Beim Rutschen über die Straße erzeugt solches Material hohe Reibungshitze und kann sich in die Haut einbrennen. Besten Schutz und größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung (Allwettertauglichkeit, herausnehmbares Innenfutter, Weitenregulierung) mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Bewegungsfreiheit und Bequemlichkeit sind zwar wichtig, jedoch sollten Jacke als auch Hose keinesfalls zu groß sein. Im Falle eines Sturzes wären sie nutzlos. Sofern man nicht sicher ist, ob der Nachwuchs dauerhaft Gefallen am Soziusdasein findet, und weil Kinder schnell wachsen, macht es Sinn, sich die notwendige Sicherheitsbekleidung zunächst zu leihen. Helme
Das Kaufangebot ist erfreulich vielfältig. Doch sollten unbedingt spezielle Kinderhelme gewählt werden, deren Helmschale sichtbar kleiner als bei normalen Helmen ist. Der Vorteil ist das wesentlich geringere Gewicht. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken und Schulterbereich des Kindes vermieden. Stiefel
Das Angebot geeigneter Kinder-Stiefel fällt eher dürftig aus. Wenn man bedenkt, dass normale Kinderschuhe ohnehin nur wenige Monate exakt passen, ist die Zurückhaltung der Hersteller von Motorrad-Bekleidung zumindest nachvollziehbar. Feste, mindestens halb hohe Schuhe oder besser Stiefel für den Motorrad-Nachwuchs sind jedoch unerlässlich. Handschuhe und Nierengurte
Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Die Zweckentfremdung der Winterfäustlinge als Ersatz ist nicht ratsam. Mit den meist wattierten Handschuhen findet das Kind keinen sicheren Halt und im Falle eines Ausrutschers schützen diese nicht optimal. Gegensprechanlagen
Kinder wollen sich mitteilen. Deshalb ist die Anschaffung einer Gegensprechanlage auf jeden Fall ratsam. Es hat überdies den Vorteil, dass man mit den Kleinen immer kommunizieren kann und früh bei unverhofften Verzögerungen ("Ich muss ´mal" oder: "Ich hab´ Durst...") reagieren kann. Der Gebrauch sollte jedoch vorher spielerisch geübt werden.
|
 |