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News

Aktuelle Meldungen, neueste Informationen, Besonderheiten für Motorradfahrer im In- und Ausland....


Wechselkennzeichen Maut in Österreich
ADAC fordert: Weg mit dem Splitt! Dürfen sich Motorradfahrer im Stau zwischen Autos hindurchschlängeln?
Slowenien-Vignette: Der Preis muss runter Helmnorm in Italien
Harte Strafen in Italien Verbandskasten in Österreich
Warnwestenpflicht in Europa Warndreieck bei mehrspurigen Fahrzeugen in Österreich
Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel in Österreich Helmpflicht für Quads
Besonderheiten im Ausland




Wechselkennzeichen
Eine Nummer für alle
Der ADAC fordert die Einführung von Wechselkennzeichen. Die Politik verspricht: 2011 ist es so weit

Österreich hat es, die Schweiz hat es ebenso: Ein Wechselkennzeichen würde nach Ansicht des ADAC auch in Deutschland den Kraftfahrern viele Vorteile bringen. Deshalb macht sich der Club für die Einführung stark. Wechselkennzeichen bedeutet: Mehrere Fahrzeuge in einem Haushalt "teilen" sich ein Nummernschild. Es darf immer nur ein Fahrzeug bewegt werden.

Steuer und Versicherung fallen dann auch nur einmal an, was nach Ansicht des ADAC problemlos zu realisieren wäre: Tarife und Prämien würden sich am teuersten Fahrzeug im "Fuhrpark" orientieren.

"Bei steigenden Energiekosten und ausgedehnten Umweltzonen schafft ein für mehrere Fahrzeuge nutzbares Kennzeichen einen deutlichen Anreiz, sich etwa einen sparsamen Kleinwagen für Stadtfahrten zuzulegen. Davon profitiert auch die Umwelt", so ADAC-Präsident Peter Meyer. Denkbar sind weitere Kombinationen mit Pkw, Motorrad oder Oldtimer.

Die ADACAutoversicherung hat als erstes Versicherungsunternehmen bereits einen Tarif für Wechselkennzeichen ausgearbeitet. Auch die Politik hat reagiert: Ein Wechselkennzeichen solle 2011 kommen, teilt das Bundesverkehrsministerium auf einer Fachveranstaltung des ADAC in Berlin mit.


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Maut in Österreich
Juli 2010 - Ab August lohnt sich die Jahresvignette nicht mehr

Ab dem 1. August lohnt es sich für Auto- und Motorradfahrer, für die Benutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen, zwei so genannte „Zwei-Monats-Pickerl" für insgesamt 45,80 Euro statt einer Jahresvignette für 76,20 Euro zu kaufen. Vielfahrer können so das Jahr gut überbrücken und sparen dabei 30,40 Euro bzw. 7,40 Euro als Motorradfahrer.

Ab dem 1. Dezember 2010 kann dann bereits die neue Jahresvignette 2011 gekauft werden. Sie gilt maximal 14 Monate und zwar vom Dezember des Vorjahres bis einschließlich Januar des Folgejahres. Die Zwei-Monatsvignette ist ab einem frei wählbaren Einreisetag zwei Monate gültig. Die Aufkleber, die gelocht an der Windschutzscheibe des Autos anzubringen sind, sind in allen ADAC-Geschäftsstellen und -Vertretungen oder im Internet unterwww.adac-shop.de  erhältlich.


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ADAC fordert: Weg mit dem Splitt!
März 2010 - Rad- und Motorradfahrer jetzt besonders gefährdet

Neben unzähligen Schlaglöchern haben die Verkehrsteilnehmer derzeit noch mit einer weiteren gefährlichen Hinterlassenschaft des Winters zu kämpfen, dem Splitt. Aufgrund des akuten Salzmangels wurden die Steinchen auf Kreuzungen, Einmündungen, Kurven und Radwegen tonnenweise verstreut und kommen nun zum Vorschein. Für die Verkehrsteilnehmer bedeutet dies eine erhebliche Gefahr, wie der ADAC mitteilt. So muss man auf Splitt mit deutlich längeren Bremswegen rechnen. Vorsicht ist vor allem in Kurven geboten, wo insbesondere Motorrad- und Radfahrer leicht den Halt verlieren und von der Straße rutschen können. Hochgeschleuderte Splittsteine beschädigen zudem den Autolack und verursachen bisweilen sogar Sprünge in der Windschutzschreibe. Der ADAC fordert die Kommunen auf, die großen Mengen an Splitt schnellstmöglich von den Fahrbahnen zu entfernen.

Neben der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit stellen Streumittel wie Splitt und Sand laut ADAC auch die Umwelt vor Probleme. So ist Splitt meist nicht nur mit Gummiabrieb und Ölresten belastet, sondern auch mit Schwermetallen. Der Splitt muss daher nach dem Winter wieder eingesammelt und aufwändig aufbereitet oder gesondert entsorgt werden. Trotzdem gelangen Teile der Steine in der Kanalisation und verunreinigen das Abwasser zusätzlich. Ein weiterer Nachteil gegenüber Salz liegt in der Menge. Während bei Salz bereits zehn Gramm pro Quadratmeter ausreichen, sind bei Splitt 100 Gramm notwendig.


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Dürfen sich Motorradfahrer im Stau zwischen Autos hindurchschlängeln?
Nein, auch wenn die Praxis meist ganz anders aussieht und die Polizei oft ein Auge zudrückt. Rein rechtlich gilt das Hindurchfahren durch Kolonnen oder Staus als verbotenes Rechtsüberholen, das innerorts mit 30 Euro und außerorts mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet werden kann. Es ist zudem gefährlich, weil Autofahrer beim Spurwechsel das Motorrad im toten Winkel leicht übersehen. 
Ebenfalls verboten: das Vorbeifahren am Stau über die Autobahn-Standspur. Theoretisch erlaubt ist dagegen das Linksüberholen von Fahrzeugen auf der äußersten linken Spur; doch hier bleibt meist nicht genügend Platz. Zur Entlastung der im Sommer häufig hitzegeplagten Motorradfahrer regt der ADAC gesetzliche Lösungen an, die im Stau ein kontrolliertes Abfließen des Motorradverkehrs in Schrittgeschwindigkeit ermöglichen.

ADAC-Standpunkt: Motorräder im Stau - Sicher vorbei mehr


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Slowenien-Vignette: Der Preis muss runter
April 2009 - Der Preis für die neue slowenische Kurzzeitvignette muss drastisch gesenkt werden. Das fordert der ADAC gemeinsam mit dem österreichischen Automobilclub ÖAMTC. Nach Protesten der Clubs hatte Slowenien vor wenigen Wochen eingelenkt und eingewilligt, eine Kurzzeitvignette einzuführen. Doch der Preis von 15 Euro  für sieben Tage ist deutlich zu hoch. Daher fordern ADAC und ÖAMTC von der slowenischen Regierung ein Umdenken und einen fairen Preis von sieben Euro für eine 10-Tages-Vignette. Dieses urlauberfreundliche System wird bereits in Österreich praktiziert.

Wie eine Umfrage des ADAC auf seiner Homepage zeigt, entspricht die slowenische Regelung nicht den Reisegewohnheiten der deutschen Urlauber, die mindestens acht Tage, beispielsweise nach Kroatien, reisen. „Damit stellt die jetzige Regelung kaum eine Erleichterung für Reisende dar“, so ADAC Vizepräsident für Tourismus Max Stich. „Urlauber, die etwa für zehn Tage nach Kroatien reisen, brauchen zwei Vignetten zum Gesamtpreis von 30 Euro, das entspricht kaum einer preislichen Verbesserung zur alten Halbjahresvignette von 35 Euro und ist damit viel zu teuer.“

Die slowenische Regierung sollte außerdem über ein weiteres Angebot zwischen Kurzzeit- und Jahresvignette nachdenken. Denn mit den jetzigen Plänen wird die bisherige Halbjahresvignette ersatzlos gestrichen. Ein Angebot etwa für zwei Monate oder aber ein halbes Jahr zu einem angemessenen Preis ist nach Ansicht des ADAC zusätzlich notwendig, um die Bedürfnisse aller Urlauber abzudecken. „Andere Länder mit Vignettensystem sind deutlich günstiger und bieten Reisenden mehr Alternativen, damit setzt sich Slowenien als Negativbeispiel mit an die Preisspitze in Europa“, so Stich.


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Helmnorm in Italien
Mai 2008 - Italiens Carabinieri achten vermehrt darauf, dass Motorradfahrer den richtigen Helm tragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier!

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Harte Strafen in Italien
Juli 2007 - ADAC: Motorradfahrer sollten sich im Urlaub strikt an die Regeln halten

Schon für relativ harmlose Übertretungen müssen Motorradfahrer in Italien mit drakonischen Strafen rechnen. Neben hohen Bußgeldern droht die Beschlagnahme des Motorrades für 60 Tage, im Wiederholungsfall für 90 Tage. Davon betroffen sind nach Angaben des ADAC auch Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen. Insbesondere Verstöße gegen die Helmpflicht fallen unter diese Maßnahme. Für den Motorradentzug genügt es, wenn zwar ein Helm getragen wird, dieser aber nicht der geforderten Norm ECE 22 entspricht. Auch wenn der Beifahrer unbehelmt fährt, droht die Wegnahme des Fahrzeugs. 

Ebenso hart reagieren die Behörden bei Fehlverhalten am Lenker eines Motorrades. Nur wer korrekt auf der Maschine sitzt und mit beiden Händen lenkt, bleibt ungeschoren. Schon ein sportliches Abheben des Vorderrades beim Beschleunigen kann als Fehlverhalten gedeutet werden und Motorradentzug nach sich ziehen. 

Minderjährige Kraftfahrer dürfen auch auf Maschinen, die für zwei Personen zugelassen sind, nur alleine fahren. Der Fahrer riskiert Bußgeld und Beschlagnahme, wenn er einen Sozius mitnimmt. Wer an seinem Kleinkraftrad herumbastelt um es schneller zu machen, steht als möglicher Kandidat für Motorradentzug ebenfalls ganz oben auf der Liste. Keine Beschlagnahme, dafür aber extrem hohe Bußgelder zwischen 36 und 1485 Euro drohen Rasern.

Die italienischen Behörden erhoffen sich von diesen drastischen Strafen eine Verbesserung bei den Unfallzahlen motorisierter Zweiräder. Die Beschlagnahme ist übrigens nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Der Betroffene darf jederzeit mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Der ADAC empfiehlt deutschen Urlaubern, die von einer Beschlagnahme ihrer Maschine betroffen sind, unbedingt den fachmännischen Rat eines Anwalts einzuholen.

Weitere Informationen finden Sie hier!


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Verbandskasten in Österreich
Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln).


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Warnwestenpflicht in Europa
In folgenden Ländern gilt die Warnwestenpflicht auch für Fahrer von einspurigen Krafträdern (z.B. Motorräder ohne Seitenwagen): Belgien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Slowakei und Ungarn.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Recht & Rat/Verkehrsrecht/Ausland


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Warndreieck bei mehrspurigen Fahrzeugen in Österreich
Die Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks gilt in Österreich nur für Fahrer mehrspuriger Fahrzeuge - dazu zählen z.B. Motorradgespanne oder auch Trikes. 

Einspurige Motorräder sind hiervon nicht betroffen.


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Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel in Österreich
Das vorsichtige Vorbeifahren am angehaltenen Autoverkehr - etwa vor einer Ampel - ist in Österreich offiziell erlaubt.

Die einschlägige Regelung ist in § 12 Abs. 5 der österreichischen StVO enthalten. Mit ihr soll der "Unsitte des Vorschlängelns" einspuriger Fahrzeuge entgegengewirkt werden. Ursprünglich war nur Radfahrern gestattet, an anhaltenden Fahrzeugen vor Kreuzungen usw. vorbei bis zur Kreuzung vorzufahren. Da diese Regel sich in der Praxis bewährt hat, wurde sie 1998 auf alle einspurigen Fahrzeuge ausgedehnt. Nach der genannten Vorschrift dürfen (auch motorisierte) Zweiradfahrer "nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist" und die abbiegenden Fahrzeuglenker beim Abbiegen nicht behindert werden.

Die Regelung gilt "vor Kreuzungen, Straßenengen, Eisenbahnübergängen usw." - sowohl inner- als auch außerorts.

Ob rechts oder links vorbeigefahren werden kann, ist nicht ausdrücklich geregelt; es muss jedenfalls genügend Seitenabstand eingehalten werden (laut ÖAMTC etwa 1,40 bis 2 m). Ein Vorbeischlängeln ist nicht gestattet.

Sperrlinien und -flächen dürfen grundsätzlich nicht überfahren werden.

Schließlich darf man eine vorhandene Haltlinie (z.B. an einer Ampel) nicht überfahren, also nicht in die Kreuzung hineinfahren.


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Helmpflicht für Quads
Bisher war das Tragen eines Schutzhelmes nur empfohlen. Ein Bundesratsbeschluss bringt jetzt die Helmpflicht auch für Quads.

„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21.12.2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.


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Besonderheiten im Ausland
Fahrzeugdefinitionen, besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen oder z.B. Regeln für das Mitnehmen eines Beifahrers in den Ländern Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und der Schweiz finden Sie hier!

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