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 Home > Auto, Motorrad & Oldtimer > Autokosten - 301 > Kfz-Steuer > Steuerfrei

Steuerbefreiung für Neuwagen

Die Bundesregierung will dem Einbruch der Automobil-Konjunktur gegensteuern. Die neue Gesetzgebung: Eine 12-monatige befristete Steuerbefreiung für alle Neuwagen sowie eine erweiterte Befreiung für Fahrzeuge, die bereits jetzt die Abgas-Standards Euro 5 bzw. Euro 6 erfüllen.
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Das Wichtigste zur Steuerbefreiung
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Wer profitiert von der Steuerbefreiung? Alle neuen, zwischen 5.11.2008 und 30.06.2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 Euro je 100 ccm Hubraum für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt davon jedoch unberührt.
Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 und Euro 6 erhält somit nur der, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte
Wer vor dem 5.11.2008 bereits einen Euro-5-Pkw zugelassen hatte, zahlt ab 1.1.2009 ein Jahr keine Kfz-Steuer.
Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Inwieweit das zutrifft steht in der "Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung", Teil I, Ziffer 14.
Ist die Steuerbefreiung bereits gesetzlich verabschiedet?
Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetztes ist in Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ festgeschrieben und tritt rückwirkend ab 5. November 2008 in Kraft (BGBl. 2008 I S. 2896).
In Vorbereitung ist zudem eine Steuerbefreiung für Euro6-Dieselfahrezuge. Für entsprechende Fahrzeuge, die zwischen dem 1.7.2009.und dem 31.12.2013 erstmals zugelassen werden, ist eine zeitlich befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro je Fahrzeug vorgesehen. Was ist mit der CO2-abhängigen Kfz-Steuer?
Die Bundesregierung will ab Mitte 2009 eine Kfz-Besteuerung einführen, die sich am Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids CO2 ausrichtet. Je niedriger der CO2-Ausstoß, umso niedriger soll die Steuerbelastung sein. Das neue Steuermodell wird zunächst nur für neu zugelassene Fahrzeuge Anwendung finden – bei alten Autos änderst sich vorerst nichts.
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