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Steuerbefreiung für Neuwagen

Steuerbefreiung für Neuwagen
Die Bundesregierung will dem Einbruch der Automobil-Konjunktur gegensteuern. Die neue Gesetzgebung: Eine 12-monatige befristete Steuerbefreiung für alle Neuwagen sowie eine erweiterte Befreiung für Fahrzeuge, die bereits jetzt die Abgas-Standards Euro 5 bzw. Euro 6 erfüllen.


Das Wichtigste zur Steuerbefreiung Modellübersicht Euro 5 und Euro 6




Das Wichtigste zur Steuerbefreiung
  • Wer profitiert von der Steuerbefreiung?  

    •  Alle neuen, zwischen 5.11.2008 und 30.06.2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 Euro je 100 ccm Hubraum für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt davon jedoch unberührt.

    • Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfällt die Steuer für max. ein weiteres Jahr

    • Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde. Die volle zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 und Euro 6 erhält somit nur der, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte

    • Wer vor dem 5.11.2008 bereits einen Euro-5-Pkw zugelassen hatte, zahlt ab 1.1.2009 ein Jahr keine Kfz-Steuer.

      Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Inwieweit das zutrifft steht in der "Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung", Teil I, Ziffer 14.

  • Ist die Steuerbefreiung bereits gesetzlich verabschiedet?

    Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetztes ist in Artikel 2 des Geset­zes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ festgeschrieben und tritt rückwirkend ab 5. November 2008 in Kraft (BGBl. 2008 I S. 2896).

    In Vorbereitung ist zudem eine Steuerbefreiung für Euro6-Dieselfahrezuge. Für entsprechende Fahrzeuge, die zwischen dem 1.7.2009.und dem 31.12.2013 erstmals zugelassen werden, ist eine zeitlich befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro je Fahrzeug vorgesehen.

  • Was ist mit der CO2-abhängigen Kfz-Steuer?

    Die Bundesregierung will ab Mitte 2009 eine Kfz-Besteuerung einführen, die sich am Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids CO2 ausrichtet. Je niedriger der CO2-Ausstoß, umso niedriger soll die Steuer­belastung sein. Das neue Steuermodell wird zunächst nur für neu zugelassene Fahrzeuge Anwendung finden – bei alten Autos änderst sich vorerst nichts.


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Modellübersicht Euro 5 und Euro 6
Hier erfahren Sie, welche Neuwagen die Euro-5 bzw. Euro-6-Norm bereits erfüllen und somit maximal 24 Monate von der Steuer befreit werden können. Mit dargestellt haben wir den Steuerbetrag pro Jahr - Sie sehen auf einen Blick, bei welchen Modellen sich das Steuerspar-Programm besonders intensiv auswirkt.

Wichtiger Hinweis, wenn Sie einen Neuwagen mit Abgas-Standard Euro 5 / Euro 6 bestellen bzw. kaufen: Nachdem in Prospekten und Verkaufsunterlagen diese Eigenschaft teilweise recht unpräzise dargestellt wird, sollten Sie im Kaufvertrag folgenden Passus ausdrücklich schriftlich aufnehmen lassen "Es wird zugesichert, dass das Fahrzeug nach Euro 5 (Euro 6) typgeprüft und dies auch in der Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung eingetragen ist". Die "bloße" Einhaltung der Schadstoff-Grenzwerte genügt - im Gegensatz zu früheren Euro-Normen - nicht mehr zur Erlangung der Euro-5-Einstufung; vielmehr müssen u.a. auch Wartungs- und Reparatur-Unterlagen seitens des Fahrzeugherstellers bereit gestellt werden. Erst wenn a l l e Bedingungen erfüllt sind, erhält ein Fahrzeug die Euro-5-Einstufung. Ohne schriftliche Zusicherung im Kaufvertrag ist es nachträglich allermeist schwierig bis unmöglich, eine Änderung ("Umschlüsselung") dieser Einstufung zu erreichen.

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