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Home > Auto, Motorrad & Oldtimer > Tanken > Alternativ-Kraftstoffe > Autogas > Wirtschaftlichkeit

So rentiert sich die Nachrüstung

Wirtschaftlichkeit


Steuerliche Begünstigung für Autogas Verbrauch und Rentabilität
Mehrverbrauch Inspektionskosten und Prüffristen




Steuerliche Begünstigung für Autogas
Deshalb ist Autogas so günstig: Der ermäßigte Steuersatz für die Nutzung von Flüssiggas als Kraftstoff zum Antrieb von Verbren­nungsmotoren in Fahrzeugen beträgt 9,7 Cent/Liter (Benzin 65,4 Cent). Die steuerliche Begünstigung wurde mit dem neuen Energiesteuergesetz (EnergieStG) bis zum 31. Dezember 2018 festgeschrieben. 


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Verbrauch und Rentabilität
Weil Autogas wesentlich billiger ist als Benzin (derzeit kostet in Deutschland der Liter im Schnitt 0,67 €), kann sich die Umrüstung rechnen. Wirtschaftliche Vorteile ergeben sich vor allem bei Viel­fahrern und bei Fahrzeugen mit einem hohen Benzinverbrauch.

Bei der Kostenrechnung sollte beachtet werden, dass das Fahrzeug nicht zu alt und in ei­nem guten Zu­stand ist, damit sich die Investition noch amortisiert. Eine nachträgliche Umrüstung liegt zwischen 1.800 € und 3.500 €, entsprechend einer ADAC-Umfrage lagen sie überwiegend im Bereich von 2.000 bis 2.500 Euro (Angaben von 43% der Befragten. Jeweils 17% zahlten 1.000 bis 2.000 Euro bzw, 2.500 bis 3.000 Euro).

Nach welcher Fahrtstrecke die Umbaukosten auf Autogasbetrieb wieder hereinkommen, lässt sich mit folgender Formel ermitteln:


Aufpreis oder Umrüstkosten x 100

= Fahrtstrecke (km)
bis Amortisation

(Liter/100 km Benzin x Literpreis  - (Liter/100 km Autogas x Literpeis)

Nach diesem Schema ergeben sich z.B. bei einem Lada 2111 1,6l 8V ca. 53.000 km bis zur Amortisation (Verbrauch Benzin:  6,8 l/100km; Verbrauch Autogas: 8,8 l/100km lt. Herstellerangaben; Aufpreis 2.205 €, Preis Super 1,50 €/l, Autogas 0,69 €/l).  

 

  • ADAC Neuwagen-Kostenvergleich  "Erdgas oder Autogas gegen Benzin und Diesel" hier

  • ADAC Kostenberechnung zur Nachrüstung: Nach welcher Fahrtstrecke sich Kosten amortisieren hier

 

 

 


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Mehrverbrauch
Mehrverbrauch
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Quelle ADAC Umfrage 2007

47% der Befragten nannten einen Mehrverbrauch gegenüber Benzin von 11% bis 20%

 

 

Da der volumetrische Heizwert von Autogas jedoch deutlich niedriger liegt (ca. 25 Prozent) als der von Benzin, steigt der Verbrauch beim Betrieb mit Autogas. Je nach Motor, Autogasanlage, Gaszu­sammen­setzung und Fahrweise können dies 10 bis 30 Prozent sein. Mit zunehmendem Butan-Anteil im Autogas sinkt der Mehrverbrauch, da der Energiegehalt von Butan im Vergleich zu Propan etwas höher liegt. Der höheren Energiedichte von Butan stehen jedoch eine geringere Klopffestigkeit und ein geringerer Dampf­druck bei tiefen Temperaturen entgegen.


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Inspektionskosten und Prüffristen
Da sich Autogas-Fahrzeuge grundsätzlich nicht von ihren Benzin betriebenen Schwestermodellen un­terscheiden, gibt es auch bei bivalenten Fahrzeugen keine höheren Inspektionskosten. 

Mit der Neufassung des § 41a StVZO wird neben den zulassungsrechtlichen Vorschriften auch eine Gas-Anlagen-Prüfung (GAP) eingeführt. Die GAP muss künftig jeweils im Rahmen der Hauptuntersu­chung (HU) durchgeführt werden. Der Prüfer kann darauf verzichten, wenn die letzte GAP nicht län­ger als zwölf Monate zurückliegt. Die GAP ist darüber hinaus auch fällig nach jeder Reparatur der Gasan­lage, nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand, bei dem die Gasanlage beeinträchtigt wurde. Die Kosten belau­fen sich bei Durchführung im Rahmen der HU auf 20 € (Gebühren-Nr. 413.6.1), bei eigen­ständiger Durchführung ohne HU auf 26 € (Gebühren-Nr. 413.6.3). Die GAP kön­nen amtlich anerkannte Sachver­ständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver­kehr, Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwa­chungsorganisationen sowie dafür anerkannte Kfz-Werkstätten durchführen.

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2006 in Verkehr gekommen sind und deren Gasanla­gen-Tank nicht nach ECE R-67 genehmigt ist, gilt § 41a StVZO in der bisherigen Fassung. Das heißt, dass äl­tere Tanks, die noch gemäß Druckbehälterverordnung genehmigt wurden, nach zehn Jahren ge­son­dert zu überprüfen sind, was um die 150 € kostet.


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(TET-KUU)
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